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Kombination Güter- und Personenverkehr

5 Tage

Wer kann Verkehrsleiter werden und welche Anforderungen werden an ihn gestellt?

Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Art. 4 VO (EG) 1071/2009), sofern sie folgende Kriterien erfüllt:

Zuverlässigkeit:Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften.

Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen.

Neben diesen "Kernanforderungen" (die nachgewiesen werden müssen), gibt es weitere Kriterien, die die EU verbindlich in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt:

  • Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens, d.h., der Verkehrsleiter muss über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen im Unternehmen verfügen.
  • Er muss in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen stehen, beispielsweise wenn er Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner ist oder die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt. Ausnahmen gelten für den externen Verkehrsleiter.
  • Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt (= Wohnsitz) in der EU haben, nicht jedoch notwendigerweise im selben Mitgliedsstaat des Unternehmens (Beispiel: Ein Güterkraftverkehrsunternehmen in Leipzig kann einen Verkehrsleiter bestellen, der in Wien lebt).

Fachliche Eignung

Unternehmer oder Verkehrsleiter müssen die fachliche Eignung besitzen. Hier steht die Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer weiterhin im Mittelpunkt.

Inhaltliche Aufgaben

Aufgaben des Verkehrsleiters:

Laut gesetzlicher Definition ist die Kernaufgabe des Verkehrsleiters die "tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens". Die Verordnung gibt aber noch weitergehende Hinweise. So werden beispielsweise im Zusammenhang mit externen Verkehrsleitern folgende Aufgabenbereiche genannt:

1. das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
2. die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
3. die grundlegende Rechnungsführung
4. die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
5. die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)

Wer benötigt einen Verkehrsleiter?

Trotz der fehlenden Fachkunde kann einem Unternehmen die Erlaubnis erteilt werden ein Güterkraft- oder Personenverkehrsunternehmen zu gründen/leiten. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und diesen gegenüber der zuständigen Behörde als solchen benennt. Damit übernimmt der externe Verkehrsleiter die Verantwortung für die Verkehrsgeschäfte.

Neu gegenüber der bisherigen Regelung, die ebenfalls die Leitung eines Unternehmens ohne Fachkunde ermöglicht hat, ist, dass nun keine fachkundige Person mehr im Unternehmen selbst beschäftigt sein muss!!! Die Fachkunde kann nun sozusagen durch externe Dienstleister - in Person des externen Verkehrsleiters - vorgehalten werden. Bislang musste, falls der Erlaubnisinhaber selbst keine Fachkunde hatte, zumindest eine andere Person direkt im Unternehmen beschäftigt sein, die über die entsprechende Fachkunde verfügte.

Ein Verkehrsleiter darf die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten.

Unsere Angebote

In den folgend aufgeführten Angeboten sind enthalten:

  • aktuelles Schulungsmaterial mit umfangreichen Tests und Übungsaufgaben
  • alle Unterrichtsmaterialien vom Kugelschreiber bis zum Taschenrechner
  • Tagesverköstigung

Kosten

995,00 €

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Auszug aus unserem Angebot

Berufskraftfahrer- und Fahrlehrerweiterbildung im Verkehrsinstitut Altenburg

Das Verkehrsinstitut Altenburg Harry Bittner e.K. versteht sich als zukunftsorientierter Bildungsträger für das Verkehrswesen. Wir möchten Menschen kompetent und einfühlsam für die Komplexität des Systems Straßenverkehr sensibilisieren, ihnen lehren, die zahlreichen Probleme und Risiken zu erkennen und zu verstehen und schließlich Hilfestellung im Umgang mit diesen Situationen bieten.
 

Ihr kompetentes Aus- und Weiterbildungsinstitut für das Verkehrswesen

Im Rahmen unserer ganzheitlichen Schulungs- und Beratungsprogramme, wie der Berufskraftfahrer- oder Fahrlehrerweiterbildung, bieten wir verschiedene Module für Berufskraftfahrer und für die Fahrlehrerweiterbildung und -ausbildung an, die dazu beitragen, Ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen und Ihre Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
 

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Das Verkehrsinstitut Altenburg bietet eine Reihe an anerkannten Qualifikationen im Verkehrswesen an, die Ihnen neue berufliche Perspektiven eröffnen, zum Beispiel mit einer Fahrlehrerausbildung. Außerdem können Sie bei uns eine Ausbildung zum Seminarleiter machen oder auch eine Verkehrsleiter-Ausbildung. Des Weiteren schulen wir Sie zum Ausbilder für Gabelstaplerfahrer und Ausbilder für Kranführer.
 

Weiter durch Bildung im Verkehrswesen

Im Rahmen unserer Weiterbildungsangebote bieten wir Ihnen Seminare und zertifizierte Schulungen an. Berufskraftfahrer können sich in einer BKF-Weiterbildung über die neuesten Richtlinien informieren oder in Seminar über Ladungssicherung auf den aktuellen Stand bringen. Fahrschulen können sich bei uns für eine qualifizierte Fahrlehrerweiterbildung anmelden. Gesundheitsberatung für Fahrer und Fahrlehrer, Kurse zur ökonomischen Fahrweise für Bus, Pkw, Lkw sowie Fachseminare über Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zum digitalen Tachographen sind weitere Themen unseres Weiterbildungsprogramms.
 

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Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder mehr über einzelne Angebote wie die Fahrlehrerweiterbildung wissen möchten, kontaktieren Sie uns! Teilen Sie uns Ihr Anliegen per Fax, E-Mail oder über das Kontaktformular mit. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! Selbstverständlich erreichen Sie uns auch an jedem Werktag in Altenburg. Hier können Sie sich telefonisch oder persönlich über unsere Angebote zur Berufskraftfahrer- und Fahrlehrerweiterbildung oder Fahrschule informieren und beraten lassen. Und sollte das Telefon einmal nicht besetzt sein, rufen wir Sie auf jeden Fall zurück! Garantiert! Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen, Sie schon bald als Teilnehmer bei unserer Fahrlehrerweiterbildung oder einer anderen unserer Aus- und Weiterbildungen begrüßen zu dürfen!