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Wer kann Verkehrsleiter werden und welche Anforderungen werden an ihn gestellt?
Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Art. 4 VO (EG) 1071/2009), sofern sie folgende Kriterien erfüllt:
Zuverlässigkeit:Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften.
Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen.
Neben diesen "Kernanforderungen" (die nachgewiesen werden müssen), gibt es weitere Kriterien, die die EU verbindlich in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt:
Unternehmer oder Verkehrsleiter müssen die fachliche Eignung besitzen. Hier steht die Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer weiterhin im Mittelpunkt.
Aufgaben des Verkehrsleiters:
Laut gesetzlicher Definition ist die Kernaufgabe des Verkehrsleiters die "tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens". Die Verordnung gibt aber noch weitergehende Hinweise. So werden beispielsweise im Zusammenhang mit externen Verkehrsleitern folgende Aufgabenbereiche genannt:
1. das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
2. die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
3. die grundlegende Rechnungsführung
4. die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
5. die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)
Trotz der fehlenden Fachkunde kann einem Unternehmen die Erlaubnis erteilt werden ein Güterkraft- oder Personenverkehrsunternehmen zu gründen/leiten. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und diesen gegenüber der zuständigen Behörde als solchen benennt. Damit übernimmt der externe Verkehrsleiter die Verantwortung für die Verkehrsgeschäfte.
Neu gegenüber der bisherigen Regelung, die ebenfalls die Leitung eines Unternehmens ohne Fachkunde ermöglicht hat, ist, dass nun keine fachkundige Person mehr im Unternehmen selbst beschäftigt sein muss!!! Die Fachkunde kann nun sozusagen durch externe Dienstleister - in Person des externen Verkehrsleiters - vorgehalten werden. Bislang musste, falls der Erlaubnisinhaber selbst keine Fachkunde hatte, zumindest eine andere Person direkt im Unternehmen beschäftigt sein, die über die entsprechende Fachkunde verfügte.
Ein Verkehrsleiter darf die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten.
In den folgend aufgeführten Angeboten sind enthalten:
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Das Verkehrsinstitut Altenburg Harry Bittner e.K. versteht sich als zukunftsorientierter Bildungsträger für das Verkehrswesen. Wir möchten Menschen kompetent und einfühlsam für die Komplexität des Systems Straßenverkehr sensibilisieren, ihnen lehren, die zahlreichen Probleme und Risiken zu erkennen und zu verstehen und schließlich Hilfestellung im Umgang mit diesen Situationen bieten.
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