
Einweisungskurse zum ASF/FES-Seminarleiter
Eine Seminarerlaubnis Aufbauseminar wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer:
1. mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
2. innerhalb der letzten 5 Jahre drei Jahre lang Fahrschülern, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat,
3. im FAER mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und
4. innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat, der
a) einen viertägigen Grundkursus und
b) einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbaueminars nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetz besteht, umfasst.
Das Seminar ist Voraussetzung für die Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren und für die Teilnahme an einem der beiden praxisspezifischen Teile (ASF und/oder FES)
Fahrlehrer, die eine Seminarerlaubnis für den Bereich Fahranfänger und/oder punkteauffällige Kraftfahrer beantragen wollen.
Voraussetzungen:
Die Teilnahme am Grundkurs ist möglich, wenn der Fahrlehrer:
1. mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
2. innerhalb der letzten 5 Jahre drei Jahre lang Fahrschülern, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat,
3. im FAER mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist.
Nach § 13 DV-Fahrlehrergesetz
Teilnahmebestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme
4 Tage zu 8 Stunden à 45 min
690,00 €
Einmalig 90,00 € für Seminarleiterhandbuch
Das Seminar ist Voraussetzung für die Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF)
Fahrlehrer, die eine Seminarerlaubnis ASF beantragen wollen
Eine Seminarerlaubnis Aufbauseminar wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer
b)einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz besteht,
umfasst.
Laut §13 DV-Fahrlehrergesetz
Teilnahmebestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme
4 Tage zu 8 Stunden à 45 min
690,00 €
Das Seminar ist Voraussetzung für die Erlaubnis zur Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES).
Fahrlehrer, welche die verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars durchführen wollen.
Die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer
1. einem viertägigen pädagogischen Grundkurs
2. einem viertägigen Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
3. der Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
4. einer eigenständigen, durch den Lehrgangsleiter beaufsichtigte Durchführung einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
umfasst.
Laut §13 DV-Fahrlehrergesetz
Teilnahmebestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme
4 Tage zu 8 Stunden à 45 min
690,00 €
Einmalig 80,00 € Seminarleiterhandbuch
Das Verkehrsinstitut Altenburg Harry Bittner e.K. versteht sich als zukunftsorientierter Bildungsträger für das Verkehrswesen. Wir möchten Menschen kompetent und einfühlsam für die Komplexität des Systems Straßenverkehr sensibilisieren, ihnen lehren, die zahlreichen Probleme und Risiken zu erkennen und zu verstehen und schließlich Hilfestellung im Umgang mit diesen Situationen bieten.
Im Rahmen unserer ganzheitlichen Schulungs- und Beratungsprogramme, wie der Berufskraftfahrer- oder Fahrlehrerweiterbildung, bieten wir verschiedene Module für Berufskraftfahrer und für die Fahrlehrerweiterbildung und -ausbildung an, die dazu beitragen, Ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen und Ihre Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Das Verkehrsinstitut Altenburg bietet eine Reihe an anerkannten Qualifikationen im Verkehrswesen an, die Ihnen neue berufliche Perspektiven eröffnen, zum Beispiel mit einer Fahrlehrerausbildung. Außerdem können Sie bei uns eine Ausbildung zum Seminarleiter machen oder auch eine Verkehrsleiter-Ausbildung. Des Weiteren schulen wir Sie zum Ausbilder für Gabelstaplerfahrer und Ausbilder für Kranführer.
Im Rahmen unserer Weiterbildungsangebote bieten wir Ihnen Seminare und zertifizierte Schulungen an. Berufskraftfahrer können sich in einer BKF-Weiterbildung über die neuesten Richtlinien informieren oder in Seminar über Ladungssicherung auf den aktuellen Stand bringen. Fahrschulen können sich bei uns für eine qualifizierte Fahrlehrerweiterbildung anmelden. Gesundheitsberatung für Fahrer und Fahrlehrer, Kurse zur ökonomischen Fahrweise für Bus, Pkw, Lkw sowie Fachseminare über Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zum digitalen Tachographen sind weitere Themen unseres Weiterbildungsprogramms.
Auch wenn Sie einen Fahrschulbus mieten möchten, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Die Busanmietung respektive -vermietung ist ein weiterer Service unseres Verkehrsinstituts Altenburg. Sie können für Ausbildungs- und Übungszwecke einen Bus mit Fahrer mieten oder ohne. Sprechen Sie uns an!
Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder mehr über einzelne Angebote wie die Fahrlehrerweiterbildung wissen möchten, kontaktieren Sie uns! Teilen Sie uns Ihr Anliegen per Fax, E-Mail oder über das Kontaktformular mit. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! Selbstverständlich erreichen Sie uns auch an jedem Werktag in Altenburg. Hier können Sie sich telefonisch oder persönlich über unsere Angebote zur Berufskraftfahrer- und Fahrlehrerweiterbildung oder Fahrschule informieren und beraten lassen. Und sollte das Telefon einmal nicht besetzt sein, rufen wir Sie auf jeden Fall zurück! Garantiert! Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen, Sie schon bald als Teilnehmer bei unserer Fahrlehrerweiterbildung oder einer anderen unserer Aus- und Weiterbildungen begrüßen zu dürfen!